Berufserlaubnis
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der
Psychotherapie wurde durch den Landkreis Rotenburg/Wümme am 30.04.2004
erteilt.
Berufsrechtliche Regelungen
Der Berufsstand der Heilpraktiker unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden
berufsrechtlichen Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.02.1939
Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) vom 01.10.1992